Scheidung & Trennung

Gemeinsame Immobilie
bei Scheidung oder Trennung.

Die Trennung von einem Partner zieht häufig die schwierige Frage nach sich, was mit einer gemeinsam erworbenen oder bewohnten Immobilie geschehen soll. Emotionale Belastung, unterschiedliche Interessen und rechtliche Fragestellungen machen diese Situation komplex. ERBWERT Immobilien begleitet betroffene Eigentümer in der Region Delmenhorst, Oldenburg und Ganderkesee sachlich, diskret und ohne Parteinahme.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Immobilie bei Scheidung und Trennung

01

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung gehört die gemeinsame Immobilie in der Regel zum Zugewinnausgleich oder zur Vermögensauseinandersetzung. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten: Einer der Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus. Die Immobilie wird gemeinsam verkauft und der Erlös aufgeteilt. In seltenen Fällen wird die Immobilie weiter gemeinsam gehalten, etwa wenn Kinder dort wohnen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der finanziellen Situation, dem aktuellen Marktwert und den jeweiligen Interessen beider Parteien ab. Ein realistischer Marktwert ist in allen drei Szenarien die entscheidende Grundlage.

02

Kann einer der Partner die gemeinsame Immobilie einfach übernehmen?

Ja, wenn der andere Partner zustimmt und eine Einigung über den Auszahlungsbetrag erzielt wird. Voraussetzung ist, dass der übernehmende Partner die verbleibende Finanzierung allein tragen kann und die Bank einer Umschuldung zustimmt. Grundlage für die Auszahlung ist der aktuelle Marktwert der Immobilie. ERBWERT erstellt eine fundierte Marktwertermittlung, die als neutrale Grundlage für die Einigung beider Parteien genutzt werden kann.

03

Was ist, wenn sich beide Parteien beim Verkauf nicht einigen können?

Wenn sich die Eigentümer einer gemeinsamen Immobilie nicht über Verkauf oder Übernahme einigen können, kann im äußersten Fall eine Teilungsversteigerung beantragt werden, ähnlich wie bei einer Erbengemeinschaft. Das Ergebnis ist in der Regel ein deutlich geringerer Erlös als beim freihändigen Verkauf. In den meisten Fällen ist eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten wirtschaftlich vorteilhafter. ERBWERT unterstützt dabei, eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen, die von beiden Parteien akzeptiert werden kann.

04

Wie wird der Wert der gemeinsamen Immobilie bei einer Trennung ermittelt?

Der Marktwert der Immobilie bildet die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen: ob Auszahlung, Verkauf oder Aufteilung des Erlöses. Relevant sind dabei aktuelle Marktdaten, Lage, Zustand, Größe und vergleichbare Verkäufe in der Region. ERBWERT erstellt eine strukturierte Marktwertermittlung, die transparent nachvollziehbar ist und als neutrale Entscheidungsgrundlage für beide Partner dienen kann.

05

Müssen beide Partner beim Verkauf der gemeinsamen Immobilie zustimmen?

Ja, wenn beide Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, müssen beide dem Verkauf zustimmen und beim Notar vertreten sein. Eine Partei allein kann die Immobilie nicht ohne Zustimmung der anderen verkaufen. Ausnahmen gibt es nur bei gerichtlicher Anordnung im Rahmen einer Teilungsversteigerung.

06

Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie bei Scheidung?

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: Einigkeit beider Parteien, aktuelle Marktsituation und Nachfrage in der Region. Ein gut vorbereiteter und richtig bepreister Verkauf dauert in der Region Delmenhorst und Oldenburg erfahrungsgemäß zwischen wenigen Wochen und einigen Monaten. Je frühzeitiger eine klare Entscheidung getroffen und eine Vermarktungsstrategie entwickelt wird, desto reibungsloser verläuft der Prozess.

Leistungen

Unsere Leistungen
bei Scheidung und Trennung.

  • 01Neutrale Marktwertermittlung als Grundlage für Einigungsgespräche
  • 02Diskrete Vermarktung auf Wunsch ohne öffentliche Sichtbarkeit
  • 03Begleitung beider Parteien durch den Verkaufsprozess, ohne Parteinahme
  • 04Klare Struktur und Kommunikation in einer emotional belasteten Situation
  • 05Koordination mit Anwälten, Notaren und finanzierenden Banken

Die Grundlage jeder Zusammenarbeit mit ERBWERT ist eine strukturierte Analyse auf vier Ebenen. Mehr dazu unter ERBWERT Intelligence.

Eine Trennung ist keine einfache Situation. ERBWERT begleitet Sie sachlich, diskret und ohne Verkaufsdruck, damit Sie in einer schwierigen Phase klare Entscheidungen treffen können.

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