Der Notartermin beim Immobilienkauf, was dort tatsächlich passiert
Der Notartermin ist der rechtliche Kern jedes Immobilienkaufs. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Kaufvertrag in Deutschland unwirksam. Wer den Ablauf kennt, geht ruhig und vorbereitet in den Termin, und weiß, worauf er im Vorfeld achten sollte.
Vor dem Termin, die Zwei-Wochen-Frist
Bei Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertragsentwurf beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zur Prüfung vorliegen muss. Diese Frist soll überstürzte Entscheidungen verhindern und Zeit zur Prüfung durch Anwälte oder Steuerberater sicherstellen. Der Notar übersendet den Entwurf und weist auf die Frist hin.
Beteiligte im Termin
Anwesend sind Käufer und Verkäufer (oder Bevollmächtigte) sowie der Notar. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet, er berät beide Parteien, nicht nur eine. Auf Wunsch können Anwälte oder Vertrauenspersonen anwesend sein. Ein Bankberater ist selten nötig, kann aber bei komplexen Finanzierungen sinnvoll sein.
Der Ablauf im Termin
Der Notar verliest den Kaufvertrag vollständig. Das kann eine Stunde oder länger dauern und ist gesetzlich vorgeschrieben. Während des Verlesens werden offene Fragen geklärt und einzelne Formulierungen erläutert. Änderungen sind in diesem Rahmen noch möglich, sofern beide Parteien zustimmen. Anschließend unterzeichnen alle Beteiligten, der Notar setzt seine Unterschrift und sein Siegel.
Was der Notar nach dem Termin veranlasst
- 01Anforderung der Löschungsbewilligung bei einer noch eingetragenen Grundschuld des Verkäufers
- 02Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers im Grundbuch
- 03Meldung an das Finanzamt zur Grunderwerbsteuer
- 04Nach Zahlungsaufforderung an den Käufer und Zahlungseingang: Auflassung und Umschreibung im Grundbuch
Notarkosten
Die Kosten sind bundeseinheitlich in der Gebührenordnung für Notare und Gerichte (GNotKG) festgelegt und hängen vom Kaufpreis ab. Für Notar und Grundbuchamt zusammen sind rund zwei Prozent des Kaufpreises einzuplanen. Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer.
Was ERBWERT vor dem Termin leistet
ERBWERT stellt sicher, dass zur Beurkundung alle Unterlagen vollständig vorliegen, koordiniert die Kommunikation mit dem Notariat und begleitet Eigentümer bei Bedarf zum Termin, sachlich, ohne die Rolle des Notars zu übernehmen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Rücksprache mit einer entsprechend qualifizierten Fachperson.